FAQs - Häufig gestellte Fragen

FAQs vor der Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe

Vor der Mitgliedschaft

Nehmen Sie gerne vorab per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu uns auf. Wir erklären Ihnen gerne noch einmal den genauen Ablauf, ermitteln Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie zum persönlichen Termin mitbringen sollen. Nachdem Sie unsere Beitrittserklärung unterzeichnet haben, können Sie alle unsere Leistungen das ganze Jahr über nutzen.

 

Die Beratungsbefugnis regelt, für welche Personen und in welchem Umfang ein Lohnsteuerhilfeverein tätig werden kann. Geregelt wird die Beratungsbefugnis im § 4 Ziffer 11 des StBerG.

 

Ja, es werden einmalig 12 Euro fällig.

 

Die jährlichen Beiträge staffeln sich gemäß unserer Beitragsordnung und beginnen bei 54 Euro in der niedrigsten Beitragsklasse. Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammen. Im Eintrittsjahr kommt die Aufnahmegebühr in Höhe von 12 Euro hinzu.

 

Nein, in diesem Fall wird ein gemeinsamer Jahresbeitrag gemäß Beitragsordnung berechnet. Hierzu werden alle relevanten Einnahmen der Ehegatten aus dem betreffenden Besteuerungsjahr zusammengerechnet und daraus die entsprechende Beitragsklasse gebildet.

 

Notwendig sind eine Ausweiskopie und der Steuerbescheid/die Steuererklärung des Vorjahres. Steuerlich geltend machen können wir für Sie persönliche Aufwendungen wie beispielsweise Handwerkerleistungen, Versicherungsbeiträge, Betreuungs- und Krankheitskosten oder Nebenkostenabrechnungen. Dafür benötigen wir die entsprechenden Belege. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserer Steuer-Checkliste.

 

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, unterstützen Sie bei der Erstellung notwendiger Unterlagen und übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um Einsprüche oder Klagen. Außerdem beraten wir Sie ganzjährig zu steuerrechtlichen Fragen, und helfen Ihnen bei der Bearbeitung von Anträgen (z. B. Kindergeld, Eigenheimzulage, …) sofern diese innerhalb unserer Beratungsbefugnis liegen. Hier finden Sie eine ausführliche Auflistung unserer Leistungen.

 

Nein, leider darf ein Lohnsteuerhilfeverein für Personen oder Unternehmen mit Einkunftsarten aus selbständiger Arbeit nicht tätig werden. 

 

Nein, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Mitgliedsbeitrag als Gesamtbetrag fällig ist.

 

Ja, Sie können bei uns Mitglied werden, wenn Ihre Photovoltaikanlage gemäß § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei ist. Das bedeutet, Ihre PV-Anlage darf maximal eine Gesamtbruttoleistung von 30 kW (peak) aufweisen, wenn Sie diese auf, an oder in Ihrem Einfamilienhaus installiert haben. Sollte die PV-Anlage auf, an oder in einem sonstigen Gebäude angebracht sein, so darf die maximale Leistung nur 15 kW (peak) je Wohneinheit betragen. Die Summe ist außerdem auf insgesamt 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem begrenzt.  
FAQs während der Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe

Während der Mitgliedschaft

Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten könne Sie uns gerne unter Angabe Ihrer persönlichen Mitgliedsnummer per Kontaktformular oder per E-Mail an info@steuerverbund.de mitteilen. 

 

Ihre persönliche Mitgliedsnummer finden Sie auf der Beitrittserklärung sowie im gesamten Schriftverkehr mit uns. Außerdem wird sie als  Verwendungszweck bei der Abbuchung des Mitgliedsbeitrags angegeben. 

 

Ja, beim nächsten Termin in unserer Beratungsstelle kann der Mitgliedsbeitrag für das kommende Jahr überprüft werden, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Auf Grundlage der Neuberechnung erfolgt dann entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift über die Differenz zwischen den Beitragsklassen über die Vereinszentrale.

 

Ja, der Beitrag ist steuerlich absetzbar. Der Mitgliedsbeitrag kann im jeweiligen Besteuerungsjahr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
FAQs nach der Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe

Beendigung der Mitgliedschaft

Ein Austritt ist jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss der Vereinszentrale spätestens drei Monate vor Jahresende schriftlich vorliegen, also spätestens am 30.09. Die Kündigung kann per Mail, Fax, Post oder über das Kontaktformular auf der Internetseite der Zentrale erfolgen. Das Mitglied erhält daraufhin eine schriftliche Kündigungsbestätigung per Post.